Gastronomie: Ab 2024 wieder 19 Prozent Umsatzsteuer
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Seit dem 1. Juli 2020 beträgt die Umsatzsteuer für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen nur 7 statt 19 Prozent – ausgenommen sind Getränke. Die Umsatzsteuersenkung ist jedoch bis Ende 2023 befristet, ab 2024 werden wieder 19 Prozent fällig.
Die monatelange Diskussion um die Umsatzsteuersenkung in der Gastronomie hat endlich ein Ende: Die Ampelkoalition hat sich in der Nacht zum Freitag in ihren Haushaltsverhandlungen darauf verständigt, die Mehrwertsteuersenkung für Cafés und Restaurants auslaufen zu lassen. Damit steigt der Umsatzsteuersatz ab 2024 wieder auf 19 Prozent.
Für wen galt die Umsatzsteuersenkung?
Von der Umsatzsteuersenkung profitierten neben Restaurants und Gaststätten auch andere Bereiche wie Catering-Unternehmen, der Lebensmitteleinzelhandel, Bäckereien und Metzgereien, soweit sie mit der Abgabe verzehrfertig zubereiteter Speisen sonst (also sozusagen vor Corona) Umsätze zum normalen Umsatzsteuersatz erbracht haben.
Ursprünglich sollte die befristete Senkung der Umsatzsteuer die wirtschaftlichen Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf die Gastronomiebranche und Lebensmittelbranche abmildern, denn »vor Corona« galt der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7% nur für Speisen zum Mitnehmen.
Später spielten auch die gestiegenen Energiepreise eine Rolle für die Mehrwertsteuersenkung in der Gastronomie – sie gehörten zu den Gründen für die Verlängerung bis Ende 2023.
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Ab 01.01.2024 alle Speisen wieder von 7 % auf 19% ändern!
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