Was bedeutet das für die Daten aus Ihrer Kasse?
Für alle Unterlagen, die mit einem Datenverarbeitungssystem (Registrierkasse, POS = Point of Sale, EPOS = Electronic Point of Sale) erstellt worden sind, gilt:
- Jede Einnahme und Ausgabe ist einzeln aufzuzeichnen
- Aufbewahrung aller Einzeldaten für die Dauer von 10 Jahren
- Daten müssen jederzeit verfügbar, unverzüglich lesbar und maschinell auswertbar sein
- Die erforderlichen Organisationsunterlagen, z.B. Handbücher, Bedienungs- und Programmieranleitungen, sind historisiert vorzuhalten
- Einzeldaten inkl. Strukturinformationen sind in einem für das Finanzamt lesbaren Format zur Verfügung zu stellen
- Es ist der Nachweis zu führen, dass die Daten manipulationssicher, unveränderbar und jederzeit lesbar gespeichert werden
- Eine Verdichtung der Daten (Zusammenfassung der Einzelbuchungen im Tages- oder Monats-Z-Bericht) ist unzulässig
- Ebenso ist das Vorhalten der Daten ausschließlich in gedruckter Form ("Z-Streifen" oder "Journal-Streifen") unzulässig.
Ab wann gilt das "Gesetz"? Warum gibt es GoBD/GDPdU?
Ab wann gilt das "Gesetz"?
Bereits seit dem 1. Januar 2002 haben die Behörden Anspruch auf Herausgabe der Daten in elektronischer Form.
Ab 2016 wird es zum "Gesetz für Alle".
In einer Übergangsfrist bis zum 31.12.2016 wird bei älteren Systemen, denen die technische Voraussetzung zur Umsetzung fehlt, der Einsatz nicht beanstandet werden. Dafür gelten weitere Voraussetzungen, die mit den Finanzbehörden und Steuerberatern abgeklärt werden müssen.
Warum gibt es GoBD/GDPdU?
Ziel ist die elektronische Steuerprüfung und dadurch die Aufdeckung von Betrug. Außerdem soll für beide Seiten die Arbeit erleichtert werden, da es keinen “Papierkram” mehr gibt.
Um welche Dokumente geht es? Wie werden die Daten geprüft?
Um welche Dokumente geht es? Grundsätzlich müssen die Unterlagen der Finanz-, Anlagen- und Lohnbuchhaltung bereitgehalten werden. Zu den steuerlich relevanten Daten zählen demnach auch Journaldaten, Auswertungsdaten (Berichte), Programmierdaten und Stammdatenänderungen.
Details der Betriebsbuchführung ("Kosten- und Leistungsrechnung") oder des Controllings gehören dagegen normalerweise nicht zum Prüfumfang.
Wie werden die Daten geprüft? Entweder durch den unmittelbaren Zugang auf die Hardware durch den Betriebsprüfer, den mittelbaren Zugang durch die maschinelle Auswertung strukturierter Tabellendaten oder durch die komplette Überlassung der Transaktionsdaten als Export auf einem Datenträger an den Prüfer.
Für wen gilt das? Was passiert bei Missachtung?
Für wen gilt das? Der neuen digitalen Aufbewahrungspflicht unterliegen alle Unternehmer, die mit Hilfe von PC-Kassen, mit einer PC-verbundenen Registrierkasse oder mit sogenannten "aufrüstbaren" Registrierkassen Rechnungen/Kassenbons erzeugen, die mindestens die Anforderungen einer Kleinbetragsrechnung erfüllen. Auch Kleinunternehmer und Freiberufler, die lediglich eine Einnahme-Überschuss-Rechnung erstellen, sind betroffen und zwar dann, wenn sie elektronische Auftragsverwaltungen, Fakturierungs- oder Buchhaltungsprogramme einsetzen oder mit dem Computer andere steuerlich relevante Unterlagen erzeugen, empfangen und bearbeiten.
Was passiert bei Missachtung?
Es kann teuer für Sie werden, wenn Sie bzw. Ihre Buchführung den Vorschriften nicht gerecht werden. Bei Missachtung der Anforderungen droht ein Bußgeld von 2.500 bis 250.000 Euro.
Zu 100%iger Rechtssicherheit kann nur ein Rechtsanwalt oder Steuerberater vollständig und lückenlos führen. Wir als Kassenlieferant können und dürfen hier keine Rechtsberatung übernehmen.
Kassen-Nachschauen ab 01.01.2018: Jetzt richtig handeln!
Neben einer technischen Sicherheitseinrichtung regelt das Gesetz Kassen-Nachschauen. Diese werden in der Abgabenordung (AO) in § 146b geregelt.
Definition: „Zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Aufzeichnungen und Buchungen von Kasseneinnahmen und Kassenausgaben können die damit betrauten Amtsträger der Finanzbehörde ohne vorherige Ankündigung und außerhalb einer Außenprüfung, während der üblichen Geschäfts- und Arbeitszeiten Geschäftsgrundstücke oder Geschäftsräume von Steuerpflichtigen betreten, um Sachverhalte festzustellen, die für die Besteuerung erheblich sein können […]." Im Gegensatz zu einer Betriebsprüfung, die angekündigt werden muss und die Vergangenheit prüft, kontrolliert die Kassen-Nachschau die korrekte Kassenführung zum Zeitpunkt der Prüfung.
Welche Bedeutung hat das für meine Kasse?
Ihre Kasse muss in der Lage sein, bei der Kassen-Nachschau, dem Steuerprüfen die relevanten Daten in elektronischer Form zur Verfügung zu stellen.
Dieses ist mit optionaler C.E.S.(F) Software gewährleistet!
Mit der PC-Software C.E.S.(F) können Sie zuverlässig alle relevanten Kassen- und Umsatzdaten verwalten und gesetzeskonform für die Finanzbehörden konvertieren.
Die Software muss auf dem PC installiert werden. Eine Datensicherung sollte jeden 2. Tag erstellt werden!
Zu 100%iger Rechtssicherheit führen kann nur ein Rechtsanwalt oder Steuerberater vollständig und lückenlos führen. Wir als Kassenlieferant können und dürfen hier keine Rechtsberatung übernehmen.
Info Blatt:
Neufassung des § 146 Abs. 1 AO durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an
digitalen Grundaufzeichnungen vom 22. Dezember 2016;
Anwendungserlass zu § 146 AO
PDF zur Neufassung des § 146 Abs. 1 AO
Aktuelles und Neuigkeiten zum Thema GoBD/GDPdU & Fiskalisierung finden Sie jederzeit
hier.
Mit Casio zur Taxonomie - was kommt ab 2020 auf Sie zu!
Taxonomie Kassen | Taxonomie konform
Worum geht es bei der Taxonomie im Bereich Kassen?
Die Kassen-Taxonomie handelt im Grunde genommen von einer Schnittstelle von der Kasse zu DATEV um die Daten zu sichern und damit die in der GoBD vorgeschriebene Datensicherheit zu gewährleisten. Des Weiteren hat der Nutzer auf diesem Weg die Möglichkeit dem Steuerberater die Daten der Kasse (Umsätze und co) sofort zur Verfügung zu stellen. Ein Übertragen der ehemaligen Z-Berichte oder digitalen Daten ins DATEV kommt somit nicht mehr in Frage. Da die Daten direkt aus der Kasse in DATEV eingehen wird eine Manipulation oder menschliche Übertragungsfehler vermieden.
Eingebunden in das Taxonomie-Projekt sind namhafte Kassen- und Softwarehersteller sowie IT-Dienstleister und bekannte Steuerberatungsgesellschaften.
Diese Informationen sind sehr pauschal zusammen gefasst. Für weitere Informationen besuchen Sie die offizielle Seite der DFKA e.V.. www.dfka.net
Das Kassenarchiv einfach erklärt
Nach der erstmaligen Registrierung können Sie Ihre Kassen im Archiv anlegen - sowohl einzelne Kassen als auch zentral verbundene Kassensysteme. Sie bilden im Archiv Ihre Filialen- und Kassenstruktur ab. Nachdem Sie Benutzer angelegt haben, steuern Sie den Zugriff durch die Rechtvergabe. So gewähren Sie z.B. für den Betriebsprüfer zeitlich begrenzten Lesezugriff auf ausgewählte Daten.
-> Funktionen sind in Planung, jedoch heute noch nicht verfügbar!
Wir empfehlen, die Übertragung der Kassendaten täglich vorzunehmen. So kommen Sie mit DATEV Kassenarchiv online Ihrer Archivierungspflicht einfach und zuverlässig nach. Für den Prüfer können Sie die Daten über einen Export oder durch begrenzten Lesezugriff auf die erforderlichen Daten zur Verfügung stellen.
DATEV Kassenarchiv online: Einfach und revisionssicher
Taxonomie-konforme Kassenmodelle – starten Sie entspannt in die Zukunft.
Die elektronischen Registrierkassen von CASIO erfüllen alle gesetzlichen Anforderungen bezüglich der GoBD/GDPdU Vorgaben und sind somit ein zuverlässiger Partner für Ihr Geschäft. Die Handels-, Gastro- und Bäckerei-Systeme bieten zugeschnittene Lösungen sowohl für Kioske, Backshops, Cafés, Boutiquen, Friseursalons als auch Imbisse, Restaurants, Bäckereifilialen, Getränkecenter oder Hotelapplikationen u.v.m.
Taxonomie ready bedeutet, dass CASIO Kassen zukunftssicher, schnell, leistungsstark – und finanzamt-konform sind. Die Kassen sind vorbereitet für die gesetzlichen Anforderungen, die ab 2020 endgültig in Kraft treten werden. Dann müssen alle elektronischen Registrierkassen umgestellt sein auf ein fälschungssicheres System. Kassenaufzeichnungen werden durch eine zertifizierte Sicherheitseinrichtung in Form eines Tax Identification Module (TIM - Card / Signaturkarte) geschützt. Manipulationen oder die Löschung von Daten sind nicht mehr möglich. „Taxonomie ready“ heißt bei Casio „INSIKA inside“ für Deutschland und „A-TRUST inside“ für Österreich.
INSIKA®: Kryptografischer Manipulationsschutz für Registrierkassen und Taxameter
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Stand 6/2018
Mit Casio zur Fiskalisierung in Österreich!
Was ist zu tun!
Casio Kassensysteme und Kassentypnach BMF-Österreich
Casio Modelle - Fiskal freigegeben
Info zur Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht!
WKO Österreich
Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
Auswirkungen der Steuerreform auf SchaustellerAnleitung BMF Handbuch Registrierkassen!
BMF Handbuch
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