Hier nochmal die Auflistung
(ohne Gewähr, bei Unklarheiten an ein STB wenden):
- auch auf Kaffee außer Haus sind 19% Umsatzsteuer abzuführen
- Milchmixgetränke mit einem Milchanteil ab 75% unterliegen 7% Umsatzsteuer. Hierzu kann auch der Latte Macchiato zählen, wenn der Milchanteil die entsprechende Menge erreicht.
- Cappuccino unterliegt aufgrund des zu geringen Milchanteils der 19%igen Steuer
- Kakao ist nach der Zubereitung zu unterscheiden; wird Wasser verwendet sind 19% zu entrichten